Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Der Wohngeldrechner ist essenziell für die Berechnung des Wohngeldes, mit dem Rechner folgen Sie bitte den Anweisungen auf der Seite: www.stefan-evers.de/wohngeld
Voraussetzungen
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie vor Antragstellung mit dem Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen.
- Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt. - Mietzahlungen
Sie sind Haupt- oder Untermieter von Wohnraum oder wohnen in einem ähnlichen Mietverhältnis (z.B. in einer Genossenschaftswohnung oder Heim), nutzen den Wohnraum selbst und zahlen dafür Miete. - Sie empfangen keine Transferleistungen, bei der die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
Solche Leistungen können z.B. sein:- Bürgergeld/Arbeitslosengeld II/Sozialgeld,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder
- Kinder- und Jugendhilfe.
- Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder Leistungen aufgrund des Förderpro-gramms MobiPro-EU
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Haushalte, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen dem Grunde nach folgende Leistungen zustehen:- Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
- Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56, 116 Abs. 3 oder Abs. 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
- oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)
- Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
- Hinweis: Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht kein Wohngeldausschluss.