Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Die aktuellen Zeiten sind durch Inflation und durch mach hohen Nebenkosten. Ich habe Ihnen einige Möglichkeiten zusammengestellt, damit Sie prüfen können, ob Sie infrage kommen staatliche Zuschüsse beantragen können.
Wohngeld – Mietzuschuss beantragen
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Berlin jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können diesen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten.
Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch. Wohngeld bekommen Sie jedoch nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter von eigengenutztem Wohnraum.
Höhe des Wohngeldes
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach drei Faktoren:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete und
- der Höhe des Gesamteinkommens.
Das Wohngeld für einen Haushalt berechnet sich nach einer gesetzlichen Formel, die diese Faktoren berücksichtigt. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen.
Fristen und Gültigkeit
- Wohngeld als Mietzuschuss wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
- In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
- Für die Zeit danach müssen Sie einen neuen Antrag (Weiterleistungsantrag) für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
- Wohngeld kann auch rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).
Voraussetzung ist die Berechnung mit dem Wohngeldrechner. Den Link zum Wohngeldrechner und dessen Beitrag finden Sie unter:
www.stefan-evers.de/wohngeldrechner
oder im Anhang unter dem Button „Homepagebeitrag Wohngeldrechner“.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss
Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post
Für den Online-Antrag:- Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf (Beispiel: Maria_Mustermensch_Bedürfnisnachweis.pdf)
- Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
- Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie diesen vollständig und wahrheitsgemäß elektronisch oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus und unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
- Papierformulare erhalten Sie auch bei Ihrem bezirklichen Bürgeramt.
- Ausweisdokumente (in Kopie)
von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben - Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht (in Kopie)
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie einem nichteuropäischen Staat (Drittstaaten) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung. - Ihr Mietvertrag (in Kopie)
und ergänzende Vereinbarungen oder Änderungsschreiben des Vermieters, falls es solche gibt - Nachweis über Ihre Miet-Zahlungen für die letzten drei Monate (in Kopie)
zum Beispiel durch Quittungen oder Konto-Auszüge - Nachweise über Transferleistungen von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben (in Kopie)
zum Beispiel- Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld/Arbeitslosengeld II
- Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe
- Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt.
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (in Kopie)
zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheid - Nachweise über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad, Grundrentenzeiten (in Kopie)
- Für den Weiterleistungsantrag: Antrag, Einkommens-/Verdienstbescheinigung, Änderungsmitteilung
- Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
- Einkommensnachweise und/oder Verdienstbescheinigung
- Mietzahlungsnachweis und, sofern sich Ihre Miete geändert hat, das letzte Miet-Änderungsschreiben.