Radverkehrsplan für Altglienicke

RADVERKEHRSPLAN SENATSBESCHLUSS UND AUSWIRKUNGEN VOR ORT

RADVERKEHRSPLAN
SENATSBESCHLUSS UND AUSWIRKUNGEN VOR ORT

Wichtige Informationen
für die Anwohnerinnen und Anwohner in Altglienicke

  • Was ist der Radverkehrsplan?

Im Radverkehrsplan hat der Senat festgelegt, auf welchen Berliner Straßen die Strecken des sogenannten ,Radvorrangnetzes´ entstehen und auf welchen Straßen das ,Ergänzungsnetz´ gebaut werden soll.

  • Wo finde ich den Radverkehrsplan?

Der Radverkehrsplan ist im Internet abrufbar. Sie finden ihn auf der Homepage der Senatsverwaltung für Verkehr (www.berlin.de/sen/uvk) unter ,,Mobilität“.

  • Was ist in Altglienicke geplant?

Der Senatsbeschluss sieht vor, dass künftig mehrere dieser ,,Hauptstraßen“ des Radverkehrs durch Altglienicke verlaufen sollen:

  • Was bedeutet ,, Radvorrangnetz“?

Im Radvorrangnetz haben Radfahrer gegenüber dem sonstigen Straßenverkehr Vorrang. Die
Vorgabe ist, dass in jede Fahrrichtung eine geschützte Spur von mindestens 2,50 m Breite
(netto, ohne Begrenzungslinien / -poller) ausschließlich für den Radverkehr vorzuhalten ist.

  • Was bedeutet ,, Ergänzungsnetz“?

Im Ergänzungsnetz ist die Vorgabe, dass für den Radverkehr eine geschützte Spur von 2,30 m Breite (in absoluten Ausnahmensituationen 2,00 m Breite) entstehen soll.

  • Werden die neuen Fahrradspuren auf der Straße entstehen?

Weil die Gehwege für Fußgänger nicht eingeschränkt werden sollen, werden die neuen Fahrradspuren in aller Regel auf der Straße eingerichtet.

  • Was bedeutet das für den Individual- und Busverkehr?

Da es sich um geschützte Radspuren handeln soll, werden die Flächen für den Individual- und Busverkehr künftig wohl nicht mehr zur Verfügung stehen. Es ist mit einer Verlagerung des Verkehrs auf Nebenstraßen bzw. andere Strecken zu rechnen. Vermutlich werden auch Parkplätze in großer Zahl verloren gehen.

  • Gab es ein Beteiligung der Öffentlichkeit?

Nein, der Senat hat insbesondere die Anwohner der betroffenen Strecken weder informiert noch beteiligt. Es waren lediglich ,Expertengremien‘ eingebunden.

  • Gab es eine Beteiligung des Parlaments?

Nein, der Senat hat seinen Beschluss ohne Beteiligung des Abgeordnetenhauses getroffen.

  • Können die Pläne geändert werden?

Ja, der Radverkehrsplan kann durch den Senat geändert werden. Diese kann auch auf Druck des Abgeordnetenhauses oder des Bezirk geschehen, wenn gute Gründe gegen eine Umsetzung der Planung sprechen.

  • Wann soll der Radverkehrsplan umgesetzt werden?

Alle wichtigen Maßnahmen sollen bis 2030 umgesetzt sein. Angesichts der Dauer von Planungsverfahren und Baumaßnahmen ist damit zu rechnen, dass die Umsetzung zeitnah beginnt.