Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 9-56 VE, Anne-Frank-Straße

Meine Stellungnahme zum Bebauungsplan 9-56 VE, Ortsteil Altglienicke.

Bis zum 5. Oktober lief die Frist für Eingaben zum Bebauungsplan für das HOWOGE-Bauvorhaben in Altglienicke. Hier finden Sie meine Stellungnahme:

Gegenstand

Das Bebauungskonzept des Vorhabens sieht eine Bebauung mit insgesamt 14 Baukörpern vor. Entlang der Anne-Frank-Straße sind fünf- bis siebengeschossige Baukörper vorgesehen. Entlang des Mohnwegs sollen vier- bis fünfgeschossigen Baukörper gestaffelt zurückgesetzt werden. Es sollen insgesamt 580 Wohnungen entstehen, davon 50 Prozent im Segment des Sozialen Wohnungsbaus. Erdgeschossige Ladenlokale sollen für die Nahversorgung, gesundheitliche Dienstleitungen oder kulturelle Nutzungen zur Verfügung stehen.

Einwände

Das Areal Anne-Frank-Straße, Ortolfstraße, Mohnweg und Nelkenweg ist ein Siedlungsgebiet, welches überwiegend durch Einfamilienhäuser geprägt ist. Bereits in der jüngeren Vergangenheit wurden ungeachtet vielfältiger Bedenken einzelne mehrgeschossige Neubauvorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft bewilligt, die sich aus Sicht vieler Anwohner negativ auf das Wohnumfeld ausgewirkt haben.

Insbesondere die geplante Baumasse und die damit verbundene Geschosshöhe sind als unverträglich für die gewachsene Siedlungsstruktur zu bewerten. Es ist in keiner Weise ersichtlich und städtebaulich nicht begründbar, weshalb die geplante Bebauung mit bis zu sieben Geschossen noch über die Geschosszahl der benachbarten Neubauten hinausgehen soll.

In den angrenzenden Siedlungsbereichen wirkt sich die massive Neubauentwicklung in Altglienicke bereits jetzt unmittelbar aus. Durch die zunehmende Versiegelung freier Flächen und Abfluss in die Kanalisation kam es in den vergangenen Jahren nach Aussage von Anwohnern mehrfach bei großen Niederschlagsmengen zu kurzzeitigen Überläufen und Rückstau und damit zu Elementarschäden in verschiedenen Kellern. Weiterer Wohnungsbau bedürfte dringend einer Vergrößerung des Netzquerschnittes oder zusätzliche Leitungen, nicht einfach nur den Anschluss an die vorhandene und gering dimensionierte Abwasserinfrastruktur.

Ungeachtet eines nicht erkennbaren städtebaulichen Konzeptes hat sich bereits bei den bisherigen Neubauvorhaben gezeigt, dass die gegenwärtige Infrastruktur in Berlin-Altglienicke auch in anderer Hinsicht aktuell ungeeignet ist, am Planungsstandort Wohnungsneubau in der geplanten Dimensionierung umzusetzen.

So mangelt es bereits jetzt in eklatanter Weise an ausreichenden Schul- und KiTa-Plätzen, der ärztlichen Versorgung, Freizeiteinrichtungen, der Nahversorgung des Handels und vor allem an einer angemessenen Verkehrsinfrastruktur. Das hierzu vorliegende Verkehrsgutachten berücksichtigt weder die allgemein als unzureichend empfundene ÖPNV-Anbindung, noch die eigenen auf der Grundlage von Senatsentscheidungen bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des Mobilitätsgesetzes bzw. des geplanten Radverkehrsnetzes. Ganz offensichtlich liegt dem Entwurf des Bebauungsplans insofern eine unzureichende Sachverhaltsermittlung zugrunde, was in ähnlich gelagerten Fällen bereits zur Nichtigkeit von Bebauungsplänen geführt hat. Es ist also dringend anzuraten, den ausgelegten Bebauungsplan diesbezüglich zu überarbeiten. Bezüglich der sozialen Infrastruktur ist zu befürchten, dass in den neuen Wohnquartieren ähnliche Entwicklungen zu verzeichnen sein werden, wie sie bereits im Kosmosviertel, im Bereich des S-Bahnhofs Grünbergallee und im Kölner Viertel zu beobachten sind. Die hier jeweils vorgesehene Ansiedlung von kleinzeiliger Nahversorgung, gesundheitlichen Dienstleitungen oder die kulturelle Nutzung von Ladenlokalen ist hier nur wenig bis gar nicht gelungen. Die vom Berliner Senat verfolgte Belegungspolitik bei landeseigenen Wohnungen dürfte darüber hinaus dazu beitragen, das bereits angespannte Verhältnis zwischen Neumietern und Anwohnerschaft weiter zu verschärfen.