Allgemeine Information zum Wohngeld!

Allgemeine Information zum Wohngeld!

Ab dem 1. Januar steigt nicht nur das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro, es sind auch deutlich mehr Menschen anspruchsberechtigt. Wer arbeitet und essen Einkommen trotzdem nicht für die Woh kosten reicht, kann einen Antrag auf Wohngeld einreichen. Dazu zählen auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studenten, die keinen Anspruch auf Bafög haben. Gerade Alleinerziehende sollten sich über den Wohngeldanspruch informieren . Auch Menschen, die Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld bekommen, zählen zu den möglichen Beziehenden. Sogar Eigentümer können abhängig von ihrer Situation Wohngeld beziehen.

Achtung: Der Senat hat bereits angekündigt, dass er die Wohngeld-Reform nicht pünktlich umsetzen kann. In Berlin werden die Leistungen sich also verspäten.


Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.

Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.

Die Höhe des Wohngelds hängt ab von

  • der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,
  • dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben und
  • der Höhe der Miete.

Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie berechnen, wie viel Wohngeld Sie voraussichtlich bekommen können.

Mehr Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie ein kleines Einkommen haben, können Sie auch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Mit einem WBS können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu beziehen. Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Den WBS können Sie ebenfalls bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen.


Hier geht es zum Wohnrechner

Informationen zum Wohngeld beim Bundesinnenministerium

Finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit