DIE NEUE GRUNDSTEUER

Wichtige Informationen für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern: Änderungen ab 2022!

ÄNDERUNGEN AB 2022

Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende System der Grundsteuerberechnung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Aktuell kommt es zu Ungleichbehandlungen, die mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind. Olaf Scholz hat daraufhin ein neues, auf dem aktuellen Grundstückswert basierendes „Scholz-Modell“ vorgestellt. Die Bundesländer können davon allerdings abweichen.

Was ist in Berlin geplant?
Die Koalition aus SPD, Grünen und Linken in Berlin präferiert bisher das „Scholz-Modell“ zur Berechnung der zukünftigen Grundsteuer. Damit würden vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser im Ostteil der Stadt massiv stärker belastet. Um eine soziale Schieflage zu vermeiden, käme beispielsweise auch eine flächenbasierte „Einfach-Grundsteuer“ in Betracht. Die endgültige Entscheidung muss noch vom Abgeordnetenhaus getroffen werden. Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025.

Wie teuer kann es werden?
Diese Beispielrechnung zeigt, wie hoch die Belastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Altglienicke ausfallen könnte:


Was ist jetzt zu tun?
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.

Welche Angaben sind für die Erklärung erforderlich?
Erforderliche Angaben sind die Steuernummer, Straße und Hausnummer des Grundstücks, die Art des Grundstücks, die Fläche des Grundstücks, der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022, das Baujahr von Gebäuden, die Wohn- und ggf. Nutzfläche sowie die Anzahl von Stellplätzen.

Wo finde ich diese Angaben?
Die erforderlichen Angaben finden Sie u.a. im Grundbuchblatt, Kaufvertrag, Einheitswert und Grundsteuerbescheid. Bodenrichtwerte können unter www.berlin.de mit dem Suchbegriff „BORIS Berlin“ kostenlos abgefragt werden.

Wie ist die Erklärung zu übermitteln?
Die Erklärung soll elektronisch über die Steuer-Onlineplattform ELSTER übermittelt werden (www.elster.de).

Wie läuft das Verfahren ab?
Nach Eingang der Erklärung stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert rückwirkend zum 1. Januar 2022 per Bescheid fest. Dieser Wert wird dann erstmalig ab 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Die endgültige Entscheidung über die künftige Höhe trifft das Abgeordnetenhaus, sie ist politisch noch umstritten.

Sind auch Mieter von der Grundsteuerreform betroffen?
Ja – die Grundsteuer wird auf Mieterinnen und Mieter umgelegt.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Informationen zur Grundsteuerreform und ein Erklärvideo finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) sowie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen (www.berlin.de/sen/finanzen/steuern).


Als Ihr Abgeordneter stehe ich selbstverständlich ebenfalls mit Rat und Tat zur Verfügung (www.stefan-evers.de oder telefonisch unter 0151 41 61 27 53).

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationen lediglich um Orientierungshilfen ohne Rechts- und Bindungswirkung handelt. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.