Hebesatz nahezu halbiert!

Alles zum neuen Hebesatz finden Sie in diesem Beitrag.


Liebe Bürgerinnen und Bürger,


mittlerweile haben fast alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Berlin einen
Bescheid über den neuen Grundsteuerwert erhalten.
Als erstes Bundesland ist es uns in Berlin gelungen, zum Ende des Jahres 2023 nahezu alle
Grundsteuerwertbescheide zu erteilen. Auf Grundlage dieser Werte haben wir die
Veränderungen der Grundsteuerbelastung analysieren und berechnen können. Ziel ist und
bleibt, eine flächendeckende Erhöhung der Grundsteuer zu vermeiden und die Belastung,
insbesondere für Wohnimmobilien, so gering wie möglich zu halten.
Dazu planen wir die folgenden Änderungen:

  1. Anpassung der Steuermesszahl zugunsten von Wohngrundstücken
    Die Auswertung aller Grundsteuerwerte hat gezeigt, dass die vom Bundesgesetzgeber
    vorgegebenen Messzahlen in Berlin zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken
    führen würden. Um das zu vermeiden, wollen wir die Steuermesszahl zu Gunsten der
    Wohngrundstücke anpassen
    .

  1. Absenkung des Hebesatzes von derzeit 810 % auf 470 %
    Damit die Grundsteuer nicht zur untragbaren Belastung für die Berlinerinnen und Berliner wird, werden wir den Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke ab dem 01.01.2025 von derzeit 810 % auf 470 % stark absenken, also nahezu halbieren.

  1. Schaffung einer Härtefallklausel
    Niemand soll aufgrund der neuen Grundsteuer um seine Existenz fürchten müssen. Schon durch die starke Absenkung des Hebesatzes wird für die allermeisten Fälle eine übermäßige Grundsteuerbelastung verhindert.
    Für etwaige Einzelfälle, in denen trotzdem Grundsteuern entstehen, die den jeweiligen Eigentümer in seiner Existenz gefährden würden, werden wir zusätzlich eine Härtefallklausel schaffen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Grundsteuer für selbst genutzte Wohngrundstücke abzusenken. Ob eine existenzbedrohenden Belastung vorliegt, wird im Einzelfall anhand entsprechender Nachweise des Antragstellers entschieden.

Anhand dieser Informationen können Sie Ihre neue Grundsteuer, die ab dem 01.01.2025 erhoben wird, bereits heute berechnen. Dafür nehmen Sie den Grundsteuerwert (diesen Wert können Sie dem Grundsteuerwertbescheid entnehmen, den sie im vergangenen Jahr von Ihrem Finanzamt erhalten haben) und multiplizieren Ihn mit der neuen Steuermesszahl (für Wohngrundstücke beträgt diese 0,31 Promille). Das Ergebnis multiplizieren Sie schließlich noch mit dem neuen abgesenkten Hebesatz i.H.v. 470 Prozent. Die Berechnungsformel lautet dann:

Grundsteuerwert x 0,00031 (Steuermesszahl) x 4,7 (Hebesatz)

Rechenbeispiel: Bei einem Grundsteuerwert von 150.000 € würde die jährlich zu zahlende Grundsteuer 218,55 € betragen.

Zum Hintergrund: Die Grundsteuerreform wurde notwendig da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hat, dass die bisherige Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die alte Grundsteuer beruht in Berlin aufgrund der früheren Teilung der Stadt auf unterschiedlichen Bewertungsverfahren und auf stark veralteten Grundstückswerten aus den Jahren 1935 (Ost) und 1964 (West). Diese Werte wurden nie angepasst.

Damit berücksichtigt die Grundsteuer bisher weder den unterschiedlichen Anstieg der Grundstückswerte noch veränderte Bebauungen der Grundstücke (z.B. Anbauten, Wintergärten, Dachgeschossausbau). Das bedeutet, dass gegenwärtig für vergleichbare Immobilien erheblich unterschiedliche Grundsteuern zu zahlen sind. Die Grundstückseigentümer werden somit ungleich behandelt.
Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, wurde die Grundsteuer vom Bund reformiert. Diese Reform muss Berlin aktuell umsetzen und hat anhand neuer, einheitlicher Maßstäbe die aktuellen Grundstückswerte festgelegt. Da der Wert der Grundstücke oft stark angestiegen ist und sich in einigen Fällen auch die Bebauung auf den Grundstücken verändert hat, sind die neuen Grundsteuerwerte in der Regel deutlich höher als bei der alten Grundsteuer. Damit die Grundsteuer nicht zur untragbaren Belastung für die Berlinerinnen und Berliner wird, gleichen wir die gestiegenen Grundsteuerwerte durch das Absenken des Hebesatzes aus. Außerdem schaffen wir eine spezielle Härtefall-Regelung.
Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform in Berlin haben folgende Punkte oberste Priorität:

  1. Das Land Berlin will durch die neue Grundsteuer nicht mehr Geld einnehmen als bisher (Aufkommensneutralität).
  2. Durch die neue Grundsteuer soll niemand in seiner Existenz gefährdet sein.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuer haben, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Auch unsere Webseite www.berlin.de/grundsteuer haben wir für Sie aktualisiert. Darüber hinaus wird in den Finanzämtern wieder ein „Tag der Grundsteuer“ stattfinden, an dem Sie zu allen Einzelheiten informiert und Ihre Fragen beantwortet werden. Über den genauen Termin informieren wir so schnell wie möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Evers