Fahrerlaubnis – Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen

Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen pinkfarbenen oder grauen Führerschein benutzt und die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies gilt für alle deutschen Führerscheine. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.

Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch und ist auf 15 Jahre befristet.

Weiteren Informationen entnehmen Sie auf dem offiziellen Serviceportal Berlins.