Härtefallfonds Energieschulden

Härtefallfonds Energieschulden

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Vermeidung und Aufhebung von Energiesperren für Berliner Haushalte, die wegen der aktuellen Preissprünge auf den Energiemärkten unverschuldet in Not geraten – das ist die Idee hinter dem Berliner Härtefallfonds Energieschulden. Der Härtefallfonds ist ein wichtiger Baustein des Energienothilfepakets, das der Berliner Senat gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern schnürt, damit einkommensschwächere Berlinerinnen und Berliner entlastet werden und gut durch den Winter kommen. Der Härtefallfonds soll Verschuldung entgegenwirken oder verhindern.

Bei den Energiesperren kann es sich sowohl um Strom- als auch um Heizenergiesperren handeln. Der Härtefallfonds leistet jeweils einmalig pro Versorgungsvertrag bzw. Zählerstelle, also einmalig für die Vermeidung oder Aufhebung einer Stromsperre und einmalig für die Vermeidung oder Aufhebung einer Heizenergiesperre. Der Fonds leistet in der Höhe, die im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist, um die Energiesperre(n) zu verhindern bzw. zu beenden. Die Leistungshöhe entspricht der Forderung des Energieversorgers. Die Leistung des Härtefallfonds geht direkt an das Versorgungsunternehmen.

Der Härtefallfonds richtet sich gezielt an Menschen mit niedrigem Haushaltseinkommen, die die Sperre nicht durch eigenes Einkommen vermeiden oder beenden können. Auch wenn Sie Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, können Sie einen Antrag stellen, wenn Ihre Leistungsstelle die Energieschulden nicht übernimmt oder nur ein Darlehen gewähren.

Voraussetzung für die Leistung des Härtefallfonds ist Ihre Bereitschaft, die Beratung der Berliner Angebot zur Energieschulden-/Energiesparberatung im Land Berlin in Anspruch zu nehmen:
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/energieberatung/beratungsangebote/

Weitere Einzelheiten zur Antragsstellung, zu den Einkommensgrenze und zu den weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie im Merkblatt zur Antragsstellung. Den Online-Antrag finden Sie (ab dem 9. Januar 2023) im Service-Portal des Landes Berlin

Haben Sie Fragen zur Antragsstellung? Beim Berliner Bürgertelefon werden Sie bei der Antragsstellung unterstützt.


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