Wer seine Grundsteuererklärung bereits abgegeben hat, erhält zeitnah einen Grundsteuerwertbescheid.
Ich wurde gefragt, wie man gegen diese Bescheide Einspruch einlegen kann.
Hier finden Sie – ohne Gewähr – eine Vorlage für den Einspruch beim
Finanzamt. Dieser Einspruch verursacht keine Kosten und muss innerhalb eines Monats
nach Erhalt des Bescheids dem zuständigen Finanzamt zugeschickt werden.