Der Berliner Senat hat am 1. April die Dritte Änderung der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.
Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum (ab Freitag, 2. April 2021):
- In der Zeit von 21:00 bis 5:00 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien nur allein oder zu zweit gestattet, wobei eigene Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich (ab Dienstag, 6. April 2021):
- Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreise der Ehe- oder Lebenspartner*innen, der Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie mit höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts gestattet, wobei deren Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
- Zwischen 21:00 und 5:00 Uhr des Folgetages sind Zusammenkünfte mit haushaltsfremden Personen verboten. Ehe- oder Lebenspartner*innen und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sind davon ausgenommen.
Notbetreuung in Einrichtungen der Kindertagesförderung (ab Donnerstag, 8. April 2021):
- Die Einrichtungen der Kindertagesförderung sind ab dem 8.4. grundsätzlich geschlossen. Sie bieten einen Notbetrieb nur für Eltern an, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mangels anderer Möglichkeiten dringend auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, und mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich beruflich tätig ist. Zudem dürfen Alleinerziehende eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn sie keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können, sowie Eltern, deren Kinder aus besonderen, dringenden pädagogischen Gründen eine Betreuung brauchen. Gleiches gilt für Vorschulkinder. Näheres regelt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 2. April 2021 in Kraft. Sie finden diese dann HIER.