Der Berliner Senat hat in einer Sondersitzung Verschärfungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird angepasst. Demnach besteht in geschlossenen Räumen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Das gilt auch für den ÖPNV.
Für den Besuch des Einzelhandels ist ein tagesaktueller negativer Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion erforderlich. Davon ausgenommen sind Geschäfte, die Produkte des täglichen Bedarfs anbieten.
(Für die kostenlosen Schnelltests stehen stadtweit mehr als hundert Teststellen bereit. Auf der Seite test-to-go.berlin sind alle offenen Einrichtungen aufgelistet. In drei größeren Zentren ist ein Test auch ohne Anmeldung möglich.)
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeiter*innen künftig zwei Mal in der Woche einen Corona-Test ermöglichen.
Für Arbeitgeber besteht eine Homeoffice-Pflicht. Sie dürfen nur noch maximal 50 Prozent ihrer Büroarbeitsplätze belegen.
Für körpernahe Dienstleistungen – auch Friseure – ist ein tagesaktueller negativer Test erforderlich.
Für Veranstaltungen und Zusammenkünfte in Innenräumen ist ein tagesaktueller negativer Test erforderlich. Davon ausgenommen sind Demonstrationen und Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften.
Appell: Alle Berlinerinnen und Berliner sind angehalten vor privaten Treffen einen Schnelltest zu machen und sich und andere durch das Tragen einer Maske zu schützen.
Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie ab Mittwoch, den 31.03.2021 HIER.