Wohngeld Plus

Wohngeld Plus

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Ab 01.01.2023 – Wohngeld Plus

Was Sie jetzt über die Wohngeldreform 2023 und das neue Gesetz wissen müssen

Am 1. Januar 2023 tritt das „Wohngeld-Plus“ in Kraft. Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes sind einige Neuerungen verbunden.

Ob Sie einen Wohngeldanspruch haben, können Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit dem Wohngeldrechner überprüfen.

Die Änderungen zusammengefasst:


1. Allgemeine Leistungsverbesserung

Durch eine Anpassung der Wohngeldformel haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das durchschnittliche Wohngeld wird sich von monatlich 180 Euro pro Haushalt auf dann 370 Euro pro Haushalt erhöhen.

2. Bestimmung der wohngeldrechtlich relevanten Miete

a) Miete und “Klimakomponente”

Berlin ist der Mietenstufe 4 zugeordnet. Aus der Zuordnung ergeben sich je Haushaltsgröße Miethöchstgrenzen, die in der Berechnung berücksichtigt werden. Dieser Miete ist die Klimapauschale hinzuzurechnen, die sich ebenfalls an der Haushaltsgröße orientiert und hieraus errechnet sich die maximal zu berücksichtigtende Miete.

b) Heizkostenpauschale

Es wird nunmehr dauerhaft ein Zuschuss zu den Heizkosten, die sogenannte Heizkostenkomponente, gewährt. Ihre Höhe richtet sich pauschal nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Sie wird als Zuschlag zu der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung gewährt.

3. Verlängerung des Bewilligungszeitraums

Es besteht die Möglichkeit den Bewilligungszeitraum auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Prüfung erfolgt immer im Einzelfall.

4. Neuberechnung des Wohngelds bei Änderung der Miete oder des Einkommens

Bisher wurde Wohngeld nur neu berechnet, wenn sich das Einkommen um mehr als 15 Prozent verringert hat oder sich die Miete um mehr als 15 Prozent erhöht hat. Die Werte werden angepasst, künftig erfolgt die Neuberechnung bereits bei Änderungen von nur 10 Prozent.

5. Rückforderungen

Sollte doch einmal Wohngeld überzahlt sein, müssen Sie künfitg keine Erstattung vornehmen, wenn die Rückforderung lediglich 50 Euro beträgt.


Bitte stellen Sie Ihren Antrag möglichst auf elektronischem Weg.

Elektronisch können Sie als Mieter einer Wohnung Ihren Antrag direkt hier stellen: Wohngeldantrag-Online: Mietzuschuss oder bei selbstgenutztem Wohneigentum hier: Wohngeldantrag-Online: Lastenzuschuss .

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Änderung des Wohngeldgesetzes mit einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen gerechnet werden muss. Die Antragsbearbeitung wird sich voraussichtlich spürbar verlängern. Bitte sehen Sie unbedingt von Anfragen zum Bearbeitungsstand und persönlichen Vorsprachen ab. Das Wohnungsamt Pankow führt keine öffentliche Sprechstunde durch! Die Antragsbearbeitung erfolgt auf dem Schriftweg. Für Nachfragen nutzen Sie bitte ausschließlich die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail, Post, Fax oder rufen Sie die Behördenrufnummer 115 an. Über die Behördenrufnummer haben Sie die Möglichkeit um einen Rückruf zu bitten, ein Rückruf erfolgt in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen