Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Verwaltung – wird die Verwaltung zum Steuersünder?

Meine schriftliche Anfrage befasst sich mit dem aktuellen Umsetzungsstand zur Abwicklung der
Umsatzsteuerpflicht ab dem 01.01.2023. Der Senat beantwortet u.a. meine Fragen zur Mehrbelastung für Vertragspartner der öffentlichen Hand, personellem Bedarf und anfallenden Kosten. Lesen Sie außerdem, welche konkreten Handreichungen den Behörden zur Verfügung stehen.

Meine schriftliche Anfrage vom 25.01.2022
Link: Abghs III S (parlament-berlin.de)