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Grundsteuer: Einspruch, aber wie?
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Wer seine Grundsteuererklärung bereits abgegeben hat, erhält zeitnah einen Grundsteuerwertbescheid.Ich wurde gefragt, wie man gegen diese Bescheide Einspruch einlegen kann.Hier finden Sie – ohne Gewähr – eine Vorlage für den Einspruch beimFinanzamt. Dieser Einspruch verursacht keine Kosten und muss innerhalb eines Monatsnach Erhalt des Bescheids dem zuständigen Finanzamt zugeschickt werden. Muster PDF-Datei zum downloaden