Liebe Leserin, lieber Leser,
Das ist der Antrag der CDU-Fraktion Berlin und der SPD-Fraktion Berlin zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts Gesetzes und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin
Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts – die 5 wichtigsten Änderungen
Das neue Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts bringt wichtige Neuerungen für mehr Sicherheit, Transparenz und Datenschutz.
Hier sind die fünf wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Kriminalitätsbelastete Orte
Die Polizei darf bestimmte Bereiche als besonders gefährdet einstufen.
Dort kann sie schneller kontrollieren, um Straftaten vorzubeugen.
Mehr technische Möglichkeiten
Polizei und Ordnungsbehörden dürfen künftig moderne Technik einsetzen – etwa Kameras, automatische Kennzeichenerkennung oder digitale Ermittlungen.
Das darf aber nur mit richterlicher Genehmigung geschehen.
Datenschutz und Kontrolle
Es gelten neue, klare Regeln zum Umgang mit persönlichen Daten.
Alle gespeicherten Informationen müssen regelmäßig geprüft und bei Bedarf gelöscht werden. Datenschutzbehörden bekommen mehr Einsicht.
Kein Platz für Diskriminierung
Kontrollen dürfen nicht wegen Herkunft, Hautfarbe oder Religion erfolgen.
Nur sachliche Gründe zählen – das stärkt Vertrauen und Fairness.
Waffen- und Messerverbotszonen
Der Senat kann bestimmte Orte zu Waffenverbotszonen erklären.
So sollen öffentliche Plätze sicherer werden.
Zusammengefasst:
Das neue Gesetz soll Sicherheit und Grundrechte besser in Einklang bringen – mit moderner Technik, klaren Regeln und stärkerem Datenschutz.
Unter dem Link finden Sie, den vollständigen Antrag.
Die schriftliche Antrag vom 02.07.2025
Link: Abghs III S (parlament-berlin.de)