Bezirksverordnetenversammlungen: Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen

Meine schriftliche Anfrage bezieht sich auf digitale Sitzungen der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen. Welche objektiven Voraussetzungen hat aus der Sicht des Senats eine „außergewöhnliche Notlage“, die zur Begründung der digitalen Durchführung gegeben sein muss?

Meine schriftliche Anfrage vom 16.05.2022
Link: Abghs III S (parlament-berlin.de)